Sport- und Vereinsrecht

Freizeit und Freizeitgestaltung hat in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung erhalten. Viele Menschen engagieren und betätigen sich innerhalb von Sport- und sonstigen Vereinen, z.B. mit kultureller oder sozialer Zielsetzung. Wichtig ist häufig ihre Anerkennung als gemeinnützig bei der Gründung, aber auch im weiteren Vereinsleben.

Rechtsanwältin Siebert-Lindemann steht Vereinsvorständen beratend zur Seite bei Satzungsgestaltung, Vereinsorganisation, Strukturveränderungen oder Organisation und Abwicklung von Mitgliederversammlungen. Selbstverständlich steht sie auch dem Vereinsmitglied, welches sich oft einer „übermächtigen“ Vereinsgewalt gegenübersieht, beratend zur Seite – auch bei Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstände oder Mitglieder.

Im Rahmen des Sportrechts, oft eng mit dem Vereinsrecht verknüpft, berät sie im Rahmen von Kaderverträgen, Disziplinar-, auch Dopingfragen. Daneben gestaltet sie Sponsoring- und Merchandisingverträge und berät bei der Durchführung großer Sportveranstaltungen. Dazu gehört auch die Durchsetzung oder die Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen Veranstalter.